Wenn Sie nach einem guten Pflegedienst für Sie oder eine/n Angehörige/n suchen, sind Sie bei gratus manus Ambulante Krankenpflege an der richtigen Adresse.
Finden Sie hier nähere Informationen zu unseren Leistungen. Bei Fragen beraten wir Sie gerne.
Als zugelassener Pflegedienst aller Kranken- und Pflegekassen können wir den gesamten Leistungskatalog anbieten und direkt mit den Kassen abrechnen.
Alle ärztlich delegationsfähigen Leistungen (Behandlungspflege SGB V) werden von uns direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet. Diese werden von den Kassen komplett übernommen.
Unsere Leistungen im Überblick:
Unsere Serviceleistungen:
Bei der Behandlungspflege handelt es sich um Maßnahmen, die von einem Arzt angeordnet und von geschulten Pflegekräften ausgeführt werden. Diese wird nach SGB V nur auf ärztliche Verordnung genehmigt. Träger der Leistungen sind somit die Krankenkassen, nicht die Pflegeversicherung. Die Krankenkasse übernimmt die Behandlungspflege Kosten, nachdem sie von einem Arzt verordnet und von der Krankenkasse genehmigt wurde.
Nach ärztlicher Anordnung:
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Wir übernehmen folgende Pflegeleistungen, ganz nach Ihren Bedürfnissen:
Grundpflege:
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Nach der Grundpflege Definition umfasst sie alle regelmäßig wiederkehrenden Pflegemaßnahmen, die zur Alltagsbewältigung der pflegebedürftigen Person beitragen. Der Begriff sagt es bereits aus: Es handelt sich dabei um die grundlegendsten Maßnahmen der Pflege.
Zusätzliche Entlastungsleistungen (nach §45 SGB XI):
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Verhinderungspflege (nach §39 SGB XI):
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Dieser Paragraph richtet sich an Pflegebedürftige, die durch private Pflegepersonen (Ehepartner, Verwandte oder Nachbarn) gepflegt werden und sich das Pflegegeld von der Pflegekasse auszahlen lassen. Bekannt ist dieser Paragraph auch unter dem Begriff der Pflegeüberprüfung.
Je nach Pflegegrad muss halb- und vierteljährlich ein zugelassener Pflegedienst Ihrer Wahl einen Beratungsbesuch im Haushalt des zu Pflegenden durchführen. Die Anwesenheit der privaten Pflegeperson ist von der Krankenkasse vorgeschrieben.
Bei den Pflegegraden 1, 2, 3 ist eine halbjährliche Überprüfung vorgeschrieben, bei den Pflegegraden 4 und 5 eine vierteljährliche Überprüfung.
Während des Beratungsbesuches werden z. B. Pflegeprobleme angesprochen und der Einsatz von Hilfsmitteln oder Umbaumaßnahmen zur Erleichterung der Pflege angeraten.
Es wird überprüft, ob die Pflege in ausreichendem Maße sichergestellt ist und keine Überforderung der Pflegepersonen vorliegt.
Über diesen Einsatz wird ein Protokoll mit Datum und Ergebnis des Beratungsbesuches erstellt, welches vom Mitglied bzw. dessen Vertreter sowie vom Pflegedienst unterschrieben wird. Das Original wird vom beauftragten Pflegedienst an die entsprechende Pflegekasse gesandt. Ein Durchschlag des Protokolls verbleibt im Haushalt.
Wir als zugelassener Pflegedienst führen diese Beratungseinsätze durch.
Wir als kompetenter Pflegedienst mit entsprechender Weiterbildung bieten Ihnen die Möglichkeit, auch bei unheilbaren Erkrankungen einen angenehmen Lebensabend zu verbringen.
Mit dem Fortschreiten einer nicht heilbaren Erkrankung leiden Patienten neben der psychologischen Belastung häufig unter Schmerzen und anderen Symptomen wie zum Beispiel: Übelkeit, Erbrechen, Atemnot.
In solch belastenden und schwierigen Situationen stehen Angehörige oft hilflos, besorgt und alleine da. Wir sind für Sie da und bieten Ihnen mit unseren geschulten Pflegekräften Unterstützung.
Diese sorgen für das größtmögliche Maß an Lebensqualität sowohl für den Patienten als auch für die Angehörigen. Menschliche und adäquat angemessene Bedingungen bis zuletzt sind für uns eine Selbstverständlichkeit.
Um diese Aufgabe gewissenhaft erfüllen zu können, bedarf es der Zusammenarbeit mit Ihnen, aber auch mit den Hausärzten.
Neben unseren Pflegeleistungen bieten wir Ihnen auch hauswirtschaftliche Leistungen.
Es gibt viele Dinge, die im Alter beschwerlicher werden – wir bieten Ihnen umfangreiche Hilfestellungen an. Unsere geschulten und zuverlässigen Mitarbeiter/-innen erledigen sorgfältig, abhängig von Ihren Bedürfnissen, Arbeiten im Haushalt.
Zum Angebot unserer hauswirtschaftlichen Versorgung gehören:
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Sollte der Einkauf oder das tägliche Kochen Schwierigkeiten bereiten, empfehlen wir als kompetenter Pflegedienst über die ambulante Versorgung „Essen auf Rädern“ zu bestellen.
Sie können zwischen Suppe, 2 Hauptgerichten und Dessert wählen. Sonderwünsche und Abneigungen (z. B. Allergene) werden so gut es uns möglich ist berücksichtigt. Die Speisen werden täglich frisch von unseren Kooperationspartnern zubereitet.
Uns ist es wichtig, Sie täglich mit einem vollwertigen und abwechslungsreichen Essen zu versorgen.
Eine Auswahl des Speisenangebotes bekommen sie immer eine Woche vorab, bei der sie die Auswahl zwischen 2 Menüs haben.
In der heutigen Zeit ist es nicht einfach, durch den Dschungel des Gesundheitssystems zu blicken.
Wir möchten Sie in Fragen rund um das Thema Pflege & Gesundheit unterstützen.
Wir …
… unterstützen Sie bei Anträgen an die Kranken- und Pflegekasse sowie an Behörden.
… unterstützen Sie bei Anträgen für die Pflegegrade.
… vermitteln bei Bedarf Fußpflege, Krankengymnastik und mehr.
… beraten und unterstützen Angehörige.
Gerne sind wir Ihnen bei der Vermittlung eines Hausnotrufsystems behilflich. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen, um die letzten Details und offenen Fragen zu klären.
Wenn wir Ihnen bei der Vermittlung behilflich sein dürfen, dann nehmen Sie einfach kurz Kontakt mit uns auf und wir besprechen die weitere Vorgehensweise mit Ihnen.